Büsgen Container

Ihr zuverlässiger Partner an Rhein und Erft

Über uns | Unser Container | Tipps zur Entsorgung | Was darf in die Contaier  | Kontakt    

 Unsere Dienstleistungen! 

Rufen Sie an- vergleichen Sie unsere günstigen Preise!

Wir entsorgen oder bringen zum Recycling-

Unser Unternehmen liefert Ihnen Baustoffe / Schüttgut wie-

  • Rheinsand
  • Füllsand
  • Feinsand
  • Quarzsand
  • Feinkies
  • Rheinkies
  • Monierkies
  • Auffüllkies
  • Grubenkies
  • Frostschutzkies
  • Rollkies
  • Mineralgemisch
  • Mutterboden
  • RCL - Sand
  • RCL - Split
  • RCL - Schotter
  • RCL - Füllkies
  • Grauwacke
  • Schmelzkammergranulat
  • Lava
  • Findlinge (Verschiedene Grössen, Formen und Farben)
  • usw.

-Hobelspäneballen von bester Qualität frei Hof

  • pilzfrei
  • staubfrei
  • gepresst und in Folie eingeschweißt (Schutz vor Witterungseinflüssen etc.)
  • ganz trocken
  • beste Qualität
  • hohes Streuvolumen

Die Ballen haben ein Gewicht von 30 kg und ein Streuvolumen von 660 Liter.

Folgende Merkmale zeichnen unser Produkt aus bzw. grenzen es von den anderen auf dem Markt befindlichen Produkten ab

-Leinstrohballen von bester Qualität frei Hof

Folgende Merkmale zeichnen unser Produkt aus bzw. grenzen es von den anderen auf dem Markt befindlichen Produkten ab

  • pilzfrei
  • staubfrei
  • gepresst und in Folie eingeschweißt (Schutz vor Witterungseinflüssen etc.)
  • ganz trocken
  • beste Qualität

Die Ballen haben ein Gewicht von 20 kg.


Folgende Container können wir Ihnen zur Verfügung stellen- 

  • Absetzcontainer 7m³ gedeckelt, mit Klappe, ohne Klappe.
  • Absetzcontainer 10m³ ohne Klappe.
  • Abrollcontainer 7m³ bis 40m³, jeweils mit heckseitiger Flügeltüre.

 

 

Tipps zur Entsorgung


Was möchten Sie entsorgen?

Um die Kosten der Entsorgung so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir Ihnen die Container sortenrein zu befüllen.
 
So können Sie unnötige Mehrkosten vermieden.
Rufen Sie an- vergleichen Sie unsere günstigen Preise!

Was darf in unsere Container?

Entsorgung Bauschutt

Was darf in einen Bauschuttcontainer?

Mauerwerk, Ziegelsteine, Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Keramik wie z.B. Waschbecken und Toilettenschüssel.

Kein Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel, Rohre, Isolier- und Dämmstoffe, Gips- und
Gipskartonplatten, Dachpappe, Metalle, Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Fensterrahmen mit Glasresten, Kunststoffe und Papier. 

 

Entsorgung gemischter Baustellenabfälle

Was darf in den Mischcontainer?

Ein Misch aus: Folien, Holz, Tapetenreste, Rohre, Kabel, Gips- und Gipskartonplatten, Porenbeton, Bitumen-Dachpappe, Metalle, Türen, Kunststoffe, Papier und Grünabfälle (Grünabfälle regional unterschiedlich).

Keine schadstoffbelastete Abfälle wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten, Lack- und Farbeimer, Autoreifen usw.

 

Entsorgung Bau -und Abbruchholz (Holz jeder Art)

Die Holz-Entsorgung geschieht unter Berücksichtigung  der
verschiedenen Gruppen in die Holz eingeteilt wird.

Lassen Sich beraten welche Gruppe bei Ihnen zur Entsorgung ansteht.

Wie z.B. Paletten, Kisten, Möbel und Verschnitt aus Vollholz. Verpackungsholz und Holzwerkstoffe mit schädlichen Verunreinigungen, Möbel mit Holzfurnieren usw.

 

Entsorgung Grün -und Gartenabfälle

Was darf in den Grünabfallcontainer?

In unsere Container dürfen- Kompostierbare Abfälle, Laub, Sträucher, Äste, Rasenschnitt und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle, Baumstämme, Baumstümpfe, Wurzeln usw. (regional unterschiedlich)

Keine Kunststoffe und Metalle usw.

 

Entsorgung Papier, Pappe, Kartonagen

Was darf in den Papiercontainer?

Kartons, Pappverpackungen, Prospekte, Papiertüten, Zeitungen, Kataloge.

Keine Verbundverpackungen (Tetrapack), Kunststofffolien, Getränkedosen, Konservendosen oder Plastiktüten

 

Entsorgung Metalle

Was darf in den Metallcontainer!

Metalle aller Art, wie Stahl, Kupfer oder Aluminiumabfälle- z.B.  von Fensterrahmen

 

Entsorgung Glas

Was darf in den Glascontainer?

Nur Glas!



 

Über uns


Der Containerdienst Heiko Büsgen wurde 2005 gegründet.

Wir sehen uns heute als Ihr Dienstleister für Containerdienst, Recycling, Entsorgung, Baustoffe, Transporte, Reitstallbedarf, Hobelspäne, Leinstroh uvm.

Wir sind Ihr zuverlässiger, kostengünstiger Partner für Entsorgung und Lieferung, mit gutem Preis-Leitungsverhältnis.

Unser Kundenkreis geht weit über Bergheim hinaus-

Wir beraten Sie gerne wenn Sie ein Abfallproblem haben, Baumaterial brauchen, oder Ihren Reitstall neu mit Spänen beschicken wollen.

Die Kosten der einzelnen Container, Lieferungen und Leistungen  sind in Abhängigkeit vom Entsorgungsgut oder der gelieferten Leistung.

Bitte anrufen und den günstigsten Preis anfragen!

Viele Fragen, die unsere Kunden haben, wie z.B. was ist ein Mischcontainer und was darf in einen Mischcontainer?

Wie kann ich Kosten sparen, also günstig einen Container bekommen, wenn ich eine z.B. eine Haushaltsauflösung habe, oder einfach entrümpeln will.
Für alle Fragen stehen wir gerne bereit.

Wir beraten Sie gerne persönlich.

Containerdienst Heiko Büsgen

Am Zehnthof 29
50129 Bergheim - Glessen

Telefon:
Festnetz: 02238 / 9 49 96 30
Mobil: 0163 / 4 80 48 41

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Kontakt


Wie können wir helfen?
Was möchten Sie entsorgen, oder was sollen wir liefern?

Bei Fragen, die durch unsere Internetseite nicht beantwortet werden können, rufen Sie uns bitte an.

Wir beraten Sie gerne persönlich.
Wir stehen für fachgerechte und kostengünstig Entsorgung oder Lieferung.

Vergleichen Sie unsere günstigen Preis!

Ihr Containerdienst Heiko Büsgen

Am Zehnthof 29
50129 Bergheim - Glessen

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Festnetz: 02238 / 9 49 96 30
Mobil: 0163 / 4 80 48 41

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

AGB


§ 1 Vertragsabschluß

  1. Der Vertrag wird zwischen dem Besteller des Containers (nachstehend Auftraggeber genannt) und der Firma H.Büsgen (nachstehend Auftragnehmer genannt) geschlossen.
  2. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen treten mit der Annahme der Bestellung in Kraft. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Anders lautende Vertragsbedingungen gelten nur , wenn sie in schriftlicher Form vom Auftragnehmer bestätigt wurden.
  3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können im Büro eingesehen werden oder sie werden auf Anforderung zu gesandt.
  4. Der Vertrag gilt auch bei Erfüllung des Auftrages durch Fremdfirmen die vom Auftragnehmer bestellt werden.
  5. Der Kunde akzeptiert diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seiner Unterschrift oder der Unterschrift einer hierzu von ihm beauftragten Person auf dem Muldenauftrag, bei der Gestellung des Containers.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Vertrag betrifft die Bereitstellung, die Mietzeit so wie die Abholung des Containers durch den Auftragnehmer zu einer vom Auftragnehmer bestimmten Abladestelle. Die Pflicht der Entsorgung der Abfälle ruht, solange aus Gründen die der Auftragnehmer weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbei geführt hat, nicht wie vorgesehen erfolgen kann. Zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen kann sich der Auftragnehmer eines Dritten bedienen.
  2. Die Auswahl der Sortieranlage, Verbrennungsanlage, Deponie, Sammelstelle, oder der gleichen, trifft der Auftragnehmer. Erteilt der Kunde eine andere Zuweisung zu einer Anlage, Sammelstelle, Deponie usw. übernimmt der Kunde die hieraus entstehende Mehrkosten und die Risiken. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer von Ansprüchen dritter auf Verlangen unverzüglich frei, die aus dieser Zuweisung heraus auftreten können.
  3. Der Kunde haftet bis zur endgültigen Anlieferung der Abfälle an einer Deponie, Abladestelle, Entsorgungs-, Verwertungs- oder Sortieranlage für die Beschaffenheit sowie der Zusammensetzung der Abfälle gemäß der schriftlich Angaben auf dem Übernahmebeleg oder dem Muldenauftrag. Mehrkosten die auf eine falsche Deklaration der Abfälle beruhen, trägt der Kunde.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt sich wahlweise den Containerinhalt anzueignen und darüber zu verfügen
  5. Angaben des Auftragnehmers zu den Größen, Maßen und Tragfähigkeit sind nur Näherungswerte. Nicht wesentliche Abweichungen der Angaben können nicht zu Preisminderung oder anderen Ansprüchen heran gezogen werden.

§ 3 Zeitliche Abwicklung

  1. Zeitliche Festlegung der Gestellung bzw. Abholung des Containers sind für den Auftraggeber nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Werden die schriftlich bestätigten Zeiten bis zu 3 Stunden überschritten, ist diese als unwesentlich anzusehen und können nicht für Ersatzsprüche oder zur Minderung herangezogen werden.
  2. Die termingerechte Auftragsabwicklung wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so termingerecht wie möglich durchgeführt.

§ 4 Zufahrt und Aufstellplatz

  1. Der Kunde hat die Obliegenheit ,für einen geeigneten Aufstellplatz und einen geeigneten Zufahrtsweg zu sorgen.
  2. Der Abstellplatz des Container sowie dessen Zufahrtsweg muß für den erforderlichen LKW hergerichtet oder ausgebaut sein.
  3. Der Kunde sorgt für die freie Zufahrt bei der Gestellung und der Abholung des Containers.
  4. Der Kunde muß alle erforderliche Maßangaben einholen und sich davon überzeugen das der Auftrag durch den Auftragnehmer durchführbar ist.
  5. Bei Schäden an Zufahrtswegen, Einfahrten, Hofflächen, Straßen, Bäumen, Gebäuden und am Aufstellplatz durch den LKW , den Container oder dessen Be- und Entladevorgang vom oder auf dem LKW, besteht keine Haftung seitens des Auftragnehmers. Wenn hierbei dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, haftete der Auftragnehmer.
  6. Für Schäden am Container oder dem LKW infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätzen haftet der Kunde.
  7. Wenn der Container nicht aufgestellt oder abgeholt werden konnte(wegen nicht Beachtung des §4 Punkte 1., 2., 3. oder 4.) ,trägt der Kunde die Kosten der vergeblichen Anfahrt.

§ 5 Absicherung des Containers

  1. Jeder Container auf öffentlichen Verkehrsflächen muß durch den Kunden ordnungsgemäß gekennzeichnet und abgesichert werden. Die Sicherungs- und Kennzeichenpflicht (Warnlampen, Warnbarken, Absperrung, usw.) übernimmt ausschließlich der Kunde.
  2. Die behördliche Genehmigung zur Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen muß der Kunde einholen, es sei denn der Auftragnehmer hat diese Verpflichtung in schriftlicher Form übernommen. Die anfallenden Gebührensätze für die Genehmigung, zzgl. einer eventuellen Bearbeitungsgebühr des Auftragnehmer, gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Der Kunde haftet ausschließlich für unterlassene Absicherung und Kenntlichmachung des Container sowie fehlende Genehmigungen. Er stellt gegebenenfalls den Auftraggeber gegenüber von Ansprüchen von Dritten frei.

§ 6 Beladung des Containers

  1. Der Containerinhalt darf sein zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Die Beladung des Containers darf nur bis zu den Containerrändern erfolgen. Schäden und Kosten die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Kunde.
  2. Die Deklarationspflicht der Abfälle unterliegt allein dem Kunden. Für alle Nachteile und Kosten die dem Auftragnehmer aus einer falschen Deklaration oder der Beschaffenheit des Abfalles entstehen, haftet der Kunde. Erfolgt die Deklarationspflicht nicht unverzüglich durch den Kunden, ist der Auftragnehmer befugt diese Feststellung zu treffen bzw. treffen zu lassen. Eventuell dadurch anfallende Kosten, trägt der Kunde.
  3. Die Befüllung des Containers mit überwachungspflichtigen, besonders überwachungspflichtigen und Abfällen des §2 KrW-/AbfG (siehe §41 KrW-/AbfG ,Bestimmungsverordnug für überwachungs- und besonders überwachungsbedürftige Abfälle) bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Bei Verstoßen gegen §6 Punkt 1, 2 oder 3 ist der Auftragnehmer berechtigt, die Abfuhr abzulehnen. Die Kosten der vergeblichen Anfahrt trägt der Kunde.

§ 7 Schadenersatz

  1. Der Kunde haftet für Schäden während des Zeitraum der Gestellung und der Abholung des Containers . Ebenfalls haftete der Kunde auch bei Abhandenkommen des Container im Mietzeitraum.
  2. Für Schäden bei der Gestellung sowie der Abholung haftet der Auftragnehmer nur wenn er oder seinem Personal vorsätzlich oder grob Fahrlässig handelt. Der Schaden des Berechtigten muß unverzüglich dem Auftragnehmer angezeigt werden, ansonsten erlischt die Haftung.
  3. Haftungsansprüche die in diesem Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, gelten auch für das Personal des Auftragnehmer und des Personal der von ihr zu Erfüllung des Auftrages eingesetzten Firmen.
  4. Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Durchführung von anderen Verträgen angezeigt werden, für die jedoch diese Vertragsbedingungen Bestandteile sind, verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung des Schadensfall durch den berechtigten Anspruchsteller. Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen sind davon ausgenommen.

§ 8 Entgelte

  1. Das vereinbarte Entgelt beinhaltete folgende Leistungen, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, die Aufstellung, die Mietgebühr, die Abholung und der Transport zum Bestimmungsort. Wartezeiten bei diesen Leistungen ,die der Kunden zu vertreten hat, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  2. Falls keine andere schriftliche Vereinbarung der Mietzeit getroffen wurde, beträgt diese fünf Werktage. Bei Mietzeiträumen von mehr als fünf Werktagen, berechnet der Auftragnehmer für jeden weiteren Kalendertag , einem dem Mietzins angemessenen Mietbetrag.
  3. An der Abladestelle entstehende Kosten und Gebühren (z.B. Deponiegebühren, Sortierkosten, Lizensentgeld, usw.), sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  4. Alle Preisangaben und Entgelte beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, diese wird dem Entgelt hinzu gerechnet und ergibt den gesamten Rechnungsbetrag.

§ 9 Fälligkeit der Rechnung

  1. Rechnungen des Auftragnehmer sind sofort und ohne Abzüge zu zahlen.
  2. Kann der Auftragnehmer einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist er berechtigt diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, dem Auftragnehmer nachzuweisen, das ihm aus dem Zahlungsverzug, kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Nur unstreitig oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Kunden können gegen fällige Forderungen des Auftragnehmer aufgerechnet oder zurückbehalten werden.

§ 10 Gerichtsstand

  1. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Bergheim (Erft).

§ 11 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen Regelungen, die die Vertragspartner unter Berücksichtigung des Grundsatz von Treue und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit der Bestimmungen getroffen hätten. Das gilt auch für etwaige Lücken des Vertrages.
  2. Ergänzungen oder Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.

Zusammenfassung Containerdienst Heiko Büsgen

Der Containerdienst Heiko Büsgen wurde 2005 gegründet.

Unser Kundenkreis geht weit über Pulheim hinaus- Köln, Dormagen, Neuss, Wesseling, Bornheim, Erftstadt, Bergheim, Frechen, Brauweiler- nach Bedarf in großen Teilen von NRW. 
Möchten Sie ein günstiges Angebot für einen Container haben, oder etwas geliefert bekommen-

Wir freuen uns auf Ihren Anruf- Kontakt zu uns
Ihr Heiko Büsgen Team

Wir beraten Sie gerne wenn Sie ein Abfallproblem haben, Baumaterial brauchen, oder Ihren Reitstall neu mit Spänen beschicken wollen. 
Die Kosten der einzelnen Container, Lieferungen und Leistungen  sind in Abhängigkeit vom Entsorgungsgut oder der gelieferten Leistung. 
Was kostet ein Mietcontainer in Bergheim, Viele Fragen, die unsere Kunden haben, wie z.B. was ist ein Mischcontainer und was darf in einen Mischcontainer? Wie kann ich Kosten sparen, also günstig einen Container bekommen, wenn ich eine Haushaltsauflösung habe, oder einfach entrümpeln will. Für alle Fragen stehen wir gerne bereit.
Auch immer eine Frage- was kostet aktuell Leinstroh



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Impressum


Recycling und Entsorgung
Containerdienst Heiko Büsgen

Inhaber :
Heiko Büsgen

Am Zehnthof 29
50129 Bergheim - Glessen

Telefon :

02238 / 9 49 96 30
0163 / 4 80 48 41

USt-IdNr. DE 238705842 

Verantwortlich i.S. des  §. 6 Teledienstgesetz
bzw. §. 10 des Mediendienste-Staatsvertrag ist: Heiko Büsgen


Haftungsausschluss

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