Der-Gartencheck

Ist der Garten noch im grünen Bereich?

Baumbestand Sträucher & Hecken | Rasen | Terrassen & Wege | Teiche & Gewässer

Probleme im Garten werden oft nicht als solche erkannt, viel zu spät wahrgenommen, unterschätzt, oder auch einfach nur ignoriert. 

Sie kündigen sich über lange Zeit an und werden nie kleiner, sondern immer größer. 

Um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, 
machen Sie frühzeitig Ihren 
Garten-Check- Check-Liste- bitte weiter!

Rückschnitt von Gehölzen, erkennen von Mängeln und evtl. Rechtsverletzungen.

Bitte nicht den richtigen Zeitpunkt verpassen!
Die Auswirkungen sind gravierend- und immer teuer!

Viel Erfolg beim Garten-Check!

Der Gartencheck

Auf was muss ich im meinem Garten achten?

Gartengröße

Wie ist das Verhältnis der Bepflanzung zur Gartengröße?

Stimmt das  Verhältnis von Bäumen, Sträuchern und Hecken
noch zur Grundstücksgröße- 
bitte weiter!

Baumbestand

Grundstücksgrösse, Standort, Höhe, und Alter der von Bäumen stehen im direkten Zusammenhang.

Zu hoch, zu alt, das Grundstücke zu klein, die Bebauung zu eng und schon ist
das Problem da- 
bitte weiter!

Sträucher und Hecken

Ohne regelmässigen Rückschnitt geraten die Pflanzen außer Kontrolle.
Kahle Stellen im unteren Bereich sind erst der Anfang- 
bitte weiter!

Wann darf oder soll ich meine Hecke schneiden-  bitte weiter!

Rasen und die Wiese

Für den einen Gartenbesitzer ist sein Rasen der ganze Stolz und für den anderen nur Mittel zum Zweck-  bitte weiter!

Terrassen und Wege

Abhängig von den verwendeten Materialien, ist es nötig, die Fugen, Platten oder Natursteine so oft wie möglich von Moosen und Unkraut zu reinigen-  bitte weiter!

Teiche und Gewässer

In der Regel sind es Planungsfehler bzw. die Missachtung von Grundregeln, die ein Wasserprojekt nicht erfolgreich werden lassen-  bitte weiter!


Gartenrecht- Pflanzabstände


Aktuell: Wann darf ich meine Hecken schneiden- bitte weiter!

Pflanz- oder Grenzabstände sind Ländersache-
und somit eine Wissenschaft für sich.

Achtung!  Der einzige der sich da wirklich auskennt ist der höllische Nachbar!


Pflanzabstände und Höhe von Hecken-  bitte weiter!
Pflanzabstände von Bäumen & Sträuchern-  bitte weiter!

So bedeutet 50 cm Hecken-Pflanzabstand von der Grenze, z.B. bei Hecken in NRW, dass das letzte Blatt 50 cm von der Grenze sein muss und nicht der Stamm und das noch in Abhängigkeit von der Heckenhöhe (Höhe1.80m). 

Zum Glück kommen die meisten 
nachbarschaftlichen Beziehungen noch ohne
den täglichen Blick ins Gesetzbuch aus. 

Die Regeln und Bestimmungen sollten jedoch beachtet werden. 
Dann ist der Frieden länger sicher!

Denn wenn es mal ernst wird, z.B. bei
höllischen Nachbarn, dann wird schnell klar, 
dass die wenigsten wissen, wie es mit dem 
Recht im Garten aussieht, außer den 
höllischen Nachbarn!

In der Regel hilft in solchen Fällen der Schiedsmann vor Ort.
Gerichte kommen erst in letzter Instanz.


Links zu Rechtsfragen



Fach- und Rechtsfragen
 
zu Bäumen, Zweigen, Wurzeln, Laubfall, Grenzbäumen- 
bitte weiter!

Das Nachbarschaftsrecht 
in den Bundesländern- 
bitte weiter!

Mittagsruhe 
u
nd wann ist denn nun wirklich  Mittagsruhe-
 bitte weiter! 

Rechtsfälle 
rund um das Thema- Gartenrecht & Hausrecht- 
bitte weiter!

Rechtsfälle Mietrecht
Gartennutzung, Gartenpflege, Grillen usw.- 
bitte-weiter!


Verkehrssicherungspflicht


Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Vermeidung eines Schadens der z.B. von einem Baum oder einem morschen Ast ausgeht!

Der Gartenbesitzer ist verpflichtet, dass Personen oder Sachen durch herabstürzende Äste, oder ganzen Bäumen, nicht zu Schaden kommen dürfen.

Wird z.B. bei einer Sichtprüfung, die regelmäßig durchgeführt werden muss, ein Mangel festgestellt, z.B. ein morscher Ast, dann muss der Mangel sofort beseitigt werden.

Sollten Nachbarn oder andere Personen auf Mängel hingewiesen haben, diese aber nicht beseitigt wurden, und dann doch Schaden entsteht, kann es ernsthafte Folgen haben. 

Verhindert werden muss die konkrete Gefahr
Erst wenn Bruchgefährdung bestehen, ist der Verkehrssicherungspflichtige verpflichtet, den Baum genauer zu untersuchen und gegebenenfalls zu fällen oder einzelne Äste entfernen.

Kosten und Ärger vermeiden!
Machen Sie regelmäßig Ihren Gartencheck!


Mittagsruhe- Ruhezeiten


Die Ruhezeiten sind:

  • Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe) 
  • an Werktagen die Zeiten von

    13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe
    19:00 bis 22:00 Uhr (Abendruhe
    22:00 bis 07:00 Uhr (Nachtruhe)

 Während dieser Ruhezeiten sind folgende Arbeiten im Freien verboten:

  • der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z. B. Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen u. a. 
  • der Betrieb von Rasenmähern (Ausnahme: als lärmarm gekennzeichnete Rasenmäher - Emissionswerte von weniger als 60 dB (A) - dürfen auch während der Abendruhe 
    betrieben werden. 
  • der Betrieb sonstiger motorbetriebener Gartengeräte, 
  • das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, auch von offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern.

Bitte führen Sie auch andere laute Tätigkeiten außerhalb der Ruhezeiten durch! 
Verstöße gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Geräuschvolle Arbeiten gewerblicher sowie forst- und landwirtschaftlicher 
Art (z. B. der Betrieb von Baumaschinen) fallen übrigens nicht unter das oben genannte Verbot.

Zusätzlich schränkt die 
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) den Gebrauch von bestimmten Maschinen und Geräten - vom Rasenmäher bis hin zum Baufahrzeug - in empfindlichen Bereichen ein. So gilt u. a. für reine und allgemeine Wohngebiete und in Erholungsgebieten, dass diese Geräte und Maschinen sonn- und feiertags gar nicht und an Werktagen nur in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten weitere zeitliche Einschränkungen: kein Betrieb an Werktagen von 7:00 bis 9:00, 13:00 bis 15:00 und von 17:00 bis 20:00 Uhr, soweit die vorgenannten Geräte nicht mit dem Europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet sind.

Quelle Stadt Braunschweig- die Löwenstadt
Abteilung Umweltschutz


Tiere im Garten

.

Garten-Tipps

Der Frühling-

.

Wie viel Dünger braucht der Garten?
Die Antwort bringt ein Bodencheck.

Bei der Bodenanalyse wird der Boden nicht nur 
auf seine Nährstoffgehalte untersucht, sondern 
Sie bekommen eine auf die Gartennutzung 
abgestimmte Düngeempfehlung.

Oft wird zu viel und falsch gedüngt.

Damit es in Ihrem Garten wieder richtig
grünt und blüht, sollten Sie jetzt an die richtige 
Ernährung ihrer Gartenpflanzen denken. 

Pflanzen benötigen genau wie Mensch und Tier
eine ausgewogene Ernährung, damit sie sich 
optimal entfalten können. 

Ein unausgewogenes und nicht auf die 
Bedürfnisse der Pflanzen abgestimmtes 
Nahrungsangebot führt zu

Kümmerwuchs und erhöhter 
Krankheitsanfälligkeit.

Die über den Boden vorhandenen Nährstoffe 
müssen in ihrer Menge und in ihrem Verhältnis
zueinander auf die Pflanzen abgestimmt werden. 

Schaffen Sie die Grundlage für einen blühenden und 
gesunden Garten.

Mit der richtigen Nährstoffversorgung der Pflanzen ist 
das ein Kinderspiel.


Gartengröße


Stimmt das  Verhältnis von Bäumen, Sträuchern und Hecken
noch zur Grundstücksgröße?

Grundstücksgrösse, Standort, Höhe, und Alter von Bäumen, Sträuchern und Hecken stehen im direkten Zusammenhang.

Zu hoch, zu alt, das Grundstücke zu klein, die Bebauung zu eng und schon ist 
das Problem da. Leider löst es sich nicht von selbst.

Da ein Grundstücksbesitzer dafür zu sorgen hat, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht, ist er verpflichtet erkannte Gefahren zu beseitigen.

Kranke Bäume sowie trockene Äste, die bei Sturm Menschen und Gebäude in Gefahr bringen, müssen beseitigt werden.


Baumbestand


Passt der Baumbestand noch zum Gundstück?
Sind die Bäume bei Sturm eine Gefahr, oder sogar eine echte Bedrohung für Leib und Leben?

Der Baumbestand auf einem Grundstück kann durch intelligenten Rückschnitt kontrolliert und somit lange erhalten werden!

Das muss jedoch regelmäßg im Abstand von einigen Jahren geschehen!

Verpasst mann den richtigen Zeitpunkt, dann ist die Fällung eines Baumes die letzte und nicht immer die beste Lösung.

Im Zuge von Pflegemassnahmen und gegebenfalls Fällungen, macht es immer Sinn frühzeitig entspechende Neupflanzungen zu tätigen.

Das Verhältnis von Abholzung und Neubepflanzung sollte ausgeglichen sein.

Bei Neubepflanzungen ist immer darauf achten, dass die Grenzabstände zum Nachbarn - in Abhängigkeit vom Gehölz - eingehalten werden. 
(Siehe  Pflanzabstände)

Verkehrssicherungspflicht

Ein weiterer wichtiger Grund für Baumpflegemaßnahmen liegt in der  Verkehrssicherungspflicht. Danach ist jeder Baumbesitzer, bzw. der dafür Verantwortliche verpflichtet, durch Bäume verursachte Schäden  an Personen oder Sachen zu verhindern. Kommt er dieser Pflicht nicht, oder nur ungenügend nach, können im schlimmsten Fall nach BGB  823 Haftungsansprüche entstehen. Um dies abzuwenden ist eine regelmäßige, fachkundige Überprüfung - vor allem bei älterem Baumbestand- sinnvoll und notwendig.

 


Sträucher und Hecken


Sind die Sträucher und Büsche noch ansehnlich?
Werden sie im unteren Bereich langsam licht? 

Sträucher können durch regelmäßigen Rückschnitte kontrolliert und somit länger ansehnlich erhalten werden!

Rechtzeitiges Handeln ist geboten.

Ohne regelmässigen Rückschnitt geraten die Pflanzen außer Kontrolle.
Kahle Stellen im unteren Bereich sind erst der Anfang.

Verpassen Sie nicht den zeitigen Rückschnitt!
Wenn ja, sind auch hier Radikalrückschnitte nötig.

Tipp: Bei Neu- oder Nachpflanzung immer vorrausschauend planen!
Für viele Pflanzen wird es im Garten schnell zu eng.


Rasen und die Wiese


Für den einen Gartenbesitzer ist sein Rasen der ganze Stolz und für den anderen nur Mittel zum Zweck.

Bei starker Vermoosung, häufiger Staunässe oder braunen Flecken hört der Spaß auch bei den Wiesenfans auf.

In der Hoffnung, dass im nächsten Jahr eine Besserung eintritt, bleibt der Zustand über Jahre erhalten.

Um eine Lösung zu finden, muss die Ursache erkannt werden.

Bodenbeschaffenheit, Sperrschichten, falsche Düngung oder mangelnde Lüftung können die Ursache sein.

Oft hilft auch eine einfache Bodenanalyse!


Terrassen und Wege


Abhängig von den verwendeten Materialien, ist es nötig und ratsam, die Fugen, Platten oder Natursteine so oft wie möglich von Moosen und Unkraut zu reinigen.

Besonders bei Naturstein- und Keramikplatten sind die Fugen anfällig.

Das Eindringen von kleinsten Wurzeln sowie Wasser, verbunden mit den bekannten Witterungseinflüssen, zerstört die Fugen und das Material.
Wurzeln, die von Bäumen aus der Nähe stammen und z.B. Platten anheben, haben gleiche zerstörerische Wirkung.

Kleine Risse in Fugen müssen frühzeitig ausgebessert werden.

 


Teiche und Gewässer


Gewässer im Garten sind belebend und abwechlungsreich.
Wasserläufe, Brunnen, Teiche und Schwimmteiche sind nach wie vor im Trend.
Leider werden die Erwartungen in vielen Fällen nicht erfüllt.

In der Regel sind es Planungsfehler bzw. die Missachtung von Grundregeln, die ein Wasserprojekt nicht erfolgreich werden lassen.

Unkontrollierter Bewuchs, Algen, Verschmutzung durch z.B. Laub machen dem Besitzer des Gewässers das Leben noch zusätzlich schwer.

Abhängig von Lage, Besonnung und Bewuchs, bilden sich Algen in unterschiedlicher Ausprägung und Stärke.
Das Gewässer ist außer Kontrolle und kippt. 

Um die Freude am Gewässer zu erhalten, sollten Sie frühzeitig Ihren 
Gewässer-Check machen. 

Wenn Sie für sich einen Missstand feststellen, suchen Sie mit einem Gartenprofi eine Lösung.

  • Wenn Sie ein Gewässer neu gestalten möchten, vermeiden sie Planungsfehler, 
    bzw. die Missachtung von Grundregeln. 
    Wasserprojekt werden nur erfolgreich werden alles richtig gemacht wird.

Grundlagen zur Gewässer-Planung, Bau und Pflege!

 

 


Check-Liste


Welches Risiko steckt in meinem Garten?
Ärger vermeiden- Kosten reduzieren!

Bitte ausfüllen! 


Das Ergebnis sollten Sie mit Ihrem Gartenprofi besprechen.


Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.


An welchen Leistungen sind Sie interessiert?

Baumpflege
Gartenpflege

Impressum

                                   

Der Gartencheck ist eine Service der
RM Dienstleistung-Heute GmbH     
Internetserviceunternehmen

Alberichstrasse 7
50259 Pulheim

Tel./Fax.  +49 (0) 2238/50049
Mobil        +49 (0) 171/2301660

e-mail  info(at)dienstleistungheute.de

Geschäftsführer: Günter Donath

Handelsregistereintrag Amtsgericht Köln HRB 59484

USt-IdNr.: DE252766116
Steuernr.: 203/5778/0757
Kammer:  IHK zu Köln

Verantwortlich i.S. des  §. 6 Teledienstgesetz bzw. §. 10 des Mediendienste-Staatsvertrag ist:

Günter Donath

Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für die Inhalte einer verlinkten Seite sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Rechtlicher Hinweis!

Alle unter der-gartencheck.de  veröffentlichten Inhalte sind Eigentum der
RM Dienstleistung-Heute GmbH und somit urheberrechtlich geschützt.

Eine Verlinkung der Seite der-gartencheck.de ist nur mit vorheriger Genehmigung von
RM Dienstleistung-Heute GmbH gestattet.

2008 by RM Dienstleistung-Heute GmbH RM Dienstleistung- Web-Flag Service030309

 

UA-18991303-1

check-liste garten
checkliste garten
präven

Überhang von Zweigen, eindringende Wurzeln
- ohne baumschutzrechtliche Regelungen
 

 

Überhängende Zweige

 

Fristsetzung

 

Eindringende Wurzeln

 

Wurzeln und Leitungen

 

Wurzeln im Tennisplatz

 

Straßen und Anlieger

  

Überhang von Zweigen, eindringende Wurzeln
- bei baumschutzrechtlichen Regelungen

 

Baumschutz endet nicht an den Grundstücksgrenzen

 

Die Unterscheidung der rechtlichen Ebenen

 

Baumschutzsatzungen geben Privaten keine Klagemöglichkeit

 

Laubfall

 

Grenzbäume

 

Was ist ein Grenzbaum?

 

Schadensersatz bei eigenmächtiger Beseitigung?

 

Voller Schadensersatz trotz Miteigentum?

 

Grenzabstände

 

Baum

 

Strauch

 

Hecke

 

 

Verjährung nachbarrechtlicher Beseitigungsansprüche

 

Baumtod nach Wurzelkappung durch den Nachbarn

 

Haftung für Wurzeleinwuchs

 

Bäume und Satellitenschüsseln

 

Baumschutzsatzung und Laubfall

 

Zum Abwehranspruch gegen Laubfall

Gartengröße           

 

 

 

 

 

 

Baumbestand        

 

 

 

Höhe der Bäume

 

 

 

 

 

 

Abstand zur

 

 

 

Nachbargrenze

 

 

 

 

 

 

Abstand zu

 

 

 

Gebäuden

 

 

 

 

 

 

Sträucher  

 

 

 

Höhe der Sträucher

 

 

 

 

 

 

Abstand zur

 

 

 

Nachbargrenze

 

 

 

 

 

 

Hecken

 

 

 

Höhe der Hecken

 

 

 

 

 

 

Zustand- Rasen

 

 

 

Moos & Staunässe

 

 

 

Unkrau

 

 

 

Braune Flecken

 

 

 

 

 

 

Zustand der

 

 

 

Wege & Terrassen

 

 

 

 

 

 

Moos in Fugen  

 

 

 

 

 

 

Schäden an Fugen

 

 

 

und Platten 

 

 

 

 

 

 

Schäden durch

 

 

 

Wurzeln 

 

 

 

 

 

 

Lage der Gewässer

 

 

 

 

 

 

Zustand

 

 

 

des Gewässers

 

 

 

Algenbefall

 

 

 

 

 

 

Bewuchs 

 

 

 

präventive Maßnahmen im Garten
präventive Massnahmen im Garten

Fach- und Rechtsfragen zu 
Bäumen
-Überhang von 
Zweigen, eindringende Wurzeln, Laubfall,
Grenzbäume
Grenzabstände 

nach oben springen