Der-Gartencheck

Ist der Garten noch im grünen Bereich?

Baumbestand | Sträucher & Hecken | Rasen | Terrassen & Wege | Teiche & Gewässer

Probleme im Garten werden oft nicht als solche erkannt, viel zu spät wahrgenommen, unterschätzt, oder auch einfach nur ignoriert.

Sie kündigen sich über lange Zeit an und werden nie kleiner, sondern immer größer.

Um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden,
machen Sie frühzeitig Ihren
Garten-Check- Check-Liste- bitte weiter!

Rückschnitt von Gehölzen, erkennen von Mängeln und evtl. Rechtsverletzungen.

Bitte nicht den richtigen Zeitpunkt verpassen!
Die Auswirkungen sind gravierend- und immer teuer!

Viel Erfolg beim Garten-Check!

Der Gartencheck

Auf was muss ich im meinem Garten achten?

Gartengröße

Wie ist das Verhältnis der Bepflanzung zur Gartengröße?

Stimmt das Verhältnis von Bäumen, Sträuchern und Hecken
noch zur Grundstücksgröße-
bitte weiter!

Baumbestand

Grundstücksgrösse, Standort, Höhe, und Alter der von Bäumen stehen im direkten Zusammenhang.

Zu hoch, zu alt, das Grundstücke zu klein, die Bebauung zu eng und schon ist
das Problem da-
bitte weiter!

Sträucher und Hecken

Ohne regelmässigen Rückschnitt geraten die Pflanzen außer Kontrolle.
Kahle Stellen im unteren Bereich sind erst der Anfang-
bitte weiter!

Wann darf oder soll ich meine Hecke schneiden- bitte weiter!

Rasen und die Wiese

Für den einen Gartenbesitzer ist sein Rasen der ganze Stolz und für den anderen nur Mittel zum Zweck- bitte weiter!

Terrassen und Wege

Abhängig von den verwendeten Materialien, ist es nötig, die Fugen, Platten oder Natursteine so oft wie möglich von Moosen und Unkraut zu reinigen- bitte weiter!

Teiche und Gewässer

In der Regel sind es Planungsfehler bzw. die Missachtung von Grundregeln, die ein Wasserprojekt nicht erfolgreich werden lassen- bitte weiter!


Gartenrecht- Pflanzabstände


Aktuell: Wann darf ich meine Hecken schneiden- bitte weiter!

Pflanz- oder Grenzabstände sind Ländersache-
und somit eine Wissenschaft für sich.

Achtung! Der einzige der sich da wirklich auskennt ist der höllische Nachbar!


Pflanzabstände und Höhe von Hecken- bitte weiter!
Pflanzabstände von Bäumen & Sträuchern- bitte weiter!

So bedeutet 50 cm Hecken-Pflanzabstand von der Grenze, z.B. bei Hecken in NRW, dass das letzte Blatt 50 cm von der Grenze sein muss und nicht der Stamm und das noch in Abhängigkeit von der Heckenhöhe (Höhe1.80m).

Zum Glück kommen die meisten
nachbarschaftlichen Beziehungen noch ohne
den täglichen Blick ins Gesetzbuch aus.

Die Regeln und Bestimmungen sollten jedoch beachtet werden.
Dann ist der Frieden länger sicher!

Denn wenn es mal ernst wird, z.B. bei
höllischen Nachbarn, dann wird schnell klar,
dass die wenigsten wissen, wie es mit dem
Recht im Garten aussieht, außer den
höllischen Nachbarn!

In der Regel hilft in solchen Fällen der Schiedsmann vor Ort.
Gerichte kommen erst in letzter Instanz.


Links zu Rechtsfragen



Fach- und Rechtsfragen

zu Bäumen, Zweigen, Wurzeln, Laubfall, Grenzbäumen-
bitte weiter!

Das Nachbarschaftsrecht
in den Bundesländern-
bitte weiter!

Mittagsruhe
u
nd wann ist denn nun wirklich Mittagsruhe-
bitte weiter!

Rechtsfälle
rund um das Thema- Gartenrecht & Hausrecht-
bitte weiter!

Rechtsfälle Mietrecht
Gartennutzung, Gartenpflege, Grillen usw.-
bitte-weiter!


Verkehrssicherungspflicht


Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Vermeidung eines Schadens der z.B. von einem Baum oder einem morschen Ast ausgeht!

Der Gartenbesitzer ist verpflichtet, dass Personen oder Sachen durch herabstürzende Äste, oder ganzen Bäumen, nicht zu Schaden kommen dürfen.

Wird z.B. bei einer Sichtprüfung, die regelmäßig durchgeführt werden muss, ein Mangel festgestellt, z.B. ein morscher Ast, dann muss der Mangel sofort beseitigt werden.

Sollten Nachbarn oder andere Personen auf Mängel hingewiesen haben, diese aber nicht beseitigt wurden, und dann doch Schaden entsteht, kann es ernsthafte Folgen haben.

Verhindert werden muss die konkrete Gefahr.
Erst wenn Bruchgefährdung bestehen, ist der Verkehrssicherungspflichtige verpflichtet, den Baum genauer zu untersuchen und gegebenenfalls zu fällen oder einzelne Äste entfernen.

Kosten und Ärger vermeiden!
Machen Sie regelmäßig Ihren Gartencheck!


Mittagsruhe- Ruhezeiten


Die Ruhezeiten sind:

  • Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)
  • an Werktagen die Zeiten von

    13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
    19:00 bis 22:00 Uhr (Abendruhe)
    22:00 bis 07:00 Uhr (Nachtruhe)

Während dieser Ruhezeiten sind folgende Arbeiten im Freien verboten:

  • der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z. B. Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen u. a.
  • der Betrieb von Rasenmähern (Ausnahme: als lärmarm gekennzeichnete Rasenmäher - Emissionswerte von weniger als 60 dB (A) - dürfen auch während der Abendruhe
    betrieben werden.
  • der Betrieb sonstiger motorbetriebener Gartengeräte,
  • das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, auch von offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern.

Bitte führen Sie auch andere laute Tätigkeiten außerhalb der Ruhezeiten durch!
Verstöße gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Geräuschvolle Arbeiten gewerblicher sowie forst- und landwirtschaftlicher
Art (z. B. der Betrieb von Baumaschinen) fallen übrigens nicht unter das oben genannte Verbot.

Zusätzlich schränkt die
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) den Gebrauch von bestimmten Maschinen und Geräten - vom Rasenmäher bis hin zum Baufahrzeug - in empfindlichen Bereichen ein. So gilt u. a. für reine und allgemeine Wohngebiete und in Erholungsgebieten, dass diese Geräte und Maschinen sonn- und feiertags gar nicht und an Werktagen nur in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten weitere zeitliche Einschränkungen: kein Betrieb an Werktagen von 7:00 bis 9:00, 13:00 bis 15:00 und von 17:00 bis 20:00 Uhr, soweit die vorgenannten Geräte nicht mit dem Europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet sind.

Quelle Stadt Braunschweig- die Löwenstadt
Abteilung Umweltschutz


Tiere im Garten

.

Garten-Tipps

Der Frühling-

.

Wie viel Dünger braucht der Garten?
Die Antwort bringt ein Bodencheck.

Bei der Bodenanalyse wird der Boden nicht nur
auf seine Nährstoffgehalte untersucht, sondern
Sie bekommen eine auf die Gartennutzung
abgestimmte Düngeempfehlung.

Oft wird zu viel und falsch gedüngt.

Damit es in Ihrem Garten wieder richtig
grünt und blüht, sollten Sie jetzt an die richtige
Ernährung ihrer Gartenpflanzen denken.

Pflanzen benötigen genau wie Mensch und Tier
eine ausgewogene Ernährung, damit sie sich
optimal entfalten können.

Ein unausgewogenes und nicht auf die
Bedürfnisse der Pflanzen abgestimmtes
Nahrungsangebot führt zu

Kümmerwuchs und erhöhter
Krankheitsanfälligkeit.

Die über den Boden vorhandenen Nährstoffe
müssen in ihrer Menge und in ihrem Verhältnis
zueinander auf die Pflanzen abgestimmt werden.

Schaffen Sie die Grundlage für einen blühenden und
gesunden Garten.

Mit der richtigen Nährstoffversorgung der Pflanzen ist
das ein Kinderspiel.


Gartengröße


Stimmt das Verhältnis von Bäumen, Sträuchern und Hecken
noch zur Grundstücksgröße?

Grundstücksgrösse, Standort, Höhe, und Alter von Bäumen, Sträuchern und Hecken stehen im direkten Zusammenhang.

Zu hoch, zu alt, das Grundstücke zu klein, die Bebauung zu eng und schon ist
das Problem da. Leider löst es sich nicht von selbst.

Da ein Grundstücksbesitzer dafür zu sorgen hat, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht, ist er verpflichtet erkannte Gefahren zu beseitigen.

Kranke Bäume sowie trockene Äste, die bei Sturm Menschen und Gebäude in Gefahr bringen, müssen beseitigt werden.


Baumbestand


Passt der Baumbestand noch zum Gundstück?
Sind die Bäume bei Sturm eine Gefahr, oder sogar eine echte Bedrohung für Leib und Leben?

Der Baumbestand auf einem Grundstück kann durch intelligenten Rückschnitt kontrolliert und somit lange erhalten werden!

Das muss jedoch regelmäßg im Abstand von einigen Jahren geschehen!

Verpasst mann den richtigen Zeitpunkt, dann ist die Fällung eines Baumes die letzte und nicht immer die beste Lösung.

Im Zuge von Pflegemassnahmen und gegebenfalls Fällungen, macht es immer Sinn frühzeitig entspechende Neupflanzungen zu tätigen.

Das Verhältnis von Abholzung und Neubepflanzung sollte ausgeglichen sein.

Bei Neubepflanzungen ist immer darauf achten, dass die Grenzabstände zum Nachbarn - in Abhängigkeit vom Gehölz - eingehalten werden.
(Siehe Pflanzabstände)

Verkehrssicherungspflicht

Ein weiterer wichtiger Grund für Baumpflegemaßnahmen liegt in der Verkehrssicherungspflicht. Danach ist jeder Baumbesitzer, bzw. der dafür Verantwortliche verpflichtet, durch Bäume verursachte Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern. Kommt er dieser Pflicht nicht, oder nur ungenügend nach, können im schlimmsten Fall nach BGB 823 Haftungsansprüche entstehen. Um dies abzuwenden ist eine regelmäßige, fachkundige Überprüfung - vor allem bei älterem Baumbestand- sinnvoll und notwendig.

 


Sträucher und Hecken


Sind die Sträucher und Büsche noch ansehnlich?
Werden sie im unteren Bereich langsam licht?

Sträucher können durch regelmäßigen Rückschnitte kontrolliert und somit länger ansehnlich erhalten werden!

Rechtzeitiges Handeln ist geboten.

Ohne regelmässigen Rückschnitt geraten die Pflanzen außer Kontrolle.
Kahle Stellen im unteren Bereich sind erst der Anfang.

Verpassen Sie nicht den zeitigen Rückschnitt!
Wenn ja, sind auch hier Radikalrückschnitte nötig.

Tipp: Bei Neu- oder Nachpflanzung immer vorrausschauend planen!
Für viele Pflanzen wird es im Garten schnell zu eng.


Rasen und die Wiese


Für den einen Gartenbesitzer ist sein Rasen der ganze Stolz und für den anderen nur Mittel zum Zweck.

Bei starker Vermoosung, häufiger Staunässe oder braunen Flecken hört der Spaß auch bei den Wiesenfans auf.

In der Hoffnung, dass im nächsten Jahr eine Besserung eintritt, bleibt der Zustand über Jahre erhalten.

Um eine Lösung zu finden, muss die Ursache erkannt werden.

Bodenbeschaffenheit, Sperrschichten, falsche Düngung oder mangelnde Lüftung können die Ursache sein.

Oft hilft auch eine einfache Bodenanalyse!


Terrassen und Wege


Abhängig von den verwendeten Materialien, ist es nötig und ratsam, die Fugen, Platten oder Natursteine so oft wie möglich von Moosen und Unkraut zu reinigen.

Besonders bei Naturstein- und Keramikplatten sind die Fugen anfällig.

Das Eindringen von kleinsten Wurzeln sowie Wasser, verbunden mit den bekannten Witterungseinflüssen, zerstört die Fugen und das Material.
Wurzeln, die von Bäumen aus der Nähe stammen und z.B. Platten anheben, haben gleiche zerstörerische Wirkung.

Kleine Risse in Fugen müssen frühzeitig ausgebessert werden.

 


Teiche und Gewässer


Gewässer im Garten sind belebend und abwechlungsreich.
Wasserläufe, Brunnen, Teiche und Schwimmteiche sind nach wie vor im Trend.
Leider werden die Erwartungen in vielen Fällen nicht erfüllt.

In der Regel sind es Planungsfehler bzw. die Missachtung von Grundregeln, die ein Wasserprojekt nicht erfolgreich werden lassen.

Unkontrollierter Bewuchs, Algen, Verschmutzung durch z.B. Laub machen dem Besitzer des Gewässers das Leben noch zusätzlich schwer.

Abhängig von Lage, Besonnung und Bewuchs, bilden sich Algen in unterschiedlicher Ausprägung und Stärke.
Das Gewässer ist außer Kontrolle und kippt.

Um die Freude am Gewässer zu erhalten, sollten Sie frühzeitig Ihren
Gewässer-Check machen.

Wenn Sie für sich einen Missstand feststellen, suchen Sie mit einem Gartenprofi eine Lösung.

  • Wenn Sie ein Gewässer neu gestalten möchten, vermeiden sie Planungsfehler,
    bzw. die Missachtung von Grundregeln.
    Wasserprojekt werden nur erfolgreich werden alles richtig gemacht wird.

Grundlagen zur Gewässer-Planung, Bau und Pflege!

 

 


Check-Liste


Welches Risiko steckt in meinem Garten?
Ärger vermeiden- Kosten reduzieren!

Bitte ausfüllen!


Das Ergebnis sollten Sie mit Ihrem Gartenprofi besprechen.


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Der Gartencheck ist eine Service von Günter Donath

Alberichstrasse 7
50259 Pulheim

Tel./Fax. +49 (0) 2238/50049
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7. Ihre Rechte alsbetroffene Person
Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als„betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:

7.1 Auskunft
Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden Das Auskunftsrecht istausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall dasAuskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:
- Zwecke der Verarbeitung,
- Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihrepersonenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
- falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Siebetreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
- sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
- ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
- ggf. im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

7.2 Berichtigung und Vervollständigung
Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieserunrichtigenDaten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

7.3 Löschung
Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich istund einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich IhreEinwilligung, welche Sie widerrufen haben.
- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von unsnicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
- Ihrepersonenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.
Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und IhrInteresse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

7.4 Einschränkung der Verarbeitung
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
- Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrerpersonenbezogenen Daten.
- Ihrepersonenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
- Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsereberechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan¬sprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

7.5 Datenübertragbarkeit
Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf IhrerEinwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltetin diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden:Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Siehabendas Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt aneinenanderen Verantwortlichen übermitteln.
 

7.6 Widerspruch
Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffendenpersonenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wirIhre personenbezogenenDaten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die IhreInteressen,Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.
Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail oder an unserezu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unseres Unternehmensformlos mitzuteilen.

7.7 Widerruf einer Einwilligung
Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail oder an unserePostadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf IhrerEinwilligung beruhte, eingestellt.

7.8 Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort IhresAufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

8. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018.Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.

 


















































































































































check-liste garten
checkliste garten
präven

Überhang von Zweigen, eindringende Wurzeln
- ohne baumschutzrechtliche Regelungen
Überhängende Zweige
Fristsetzung
Eindringende Wurzeln
Wurzeln und Leitungen
Wurzeln im Tennisplatz
Straßen und Anlieger
Überhang von Zweigen, eindringende Wurzeln
- bei baumschutzrechtlichen Regelungen
Baumschutz endet nicht an den Grundstücksgrenzen
Die Unterscheidung der rechtlichen Ebenen
Baumschutzsatzungen geben Privaten keine Klagemöglichkeit
Laubfall
Grenzbäume
Was ist ein Grenzbaum?
Schadensersatz bei eigenmächtiger Beseitigung?
Voller Schadensersatz trotz Miteigentum?
Grenzabstände
Baum
Strauch
Hecke
Verjährung nachbarrechtlicher Beseitigungsansprüche
Baumtod nach Wurzelkappung durch den Nachbarn
Haftung für Wurzeleinwuchs
Bäume und Satellitenschüsseln
Baumschutzsatzung und Laubfall
Zum Abwehranspruch gegen Laubfall

Gartengröße

Baumbestand

Höhe der Bäume

Abstand zur

Nachbargrenze

Abstand zu

Gebäuden

Sträucher

Höhe der Sträucher

Abstand zur

Nachbargrenze

Hecken

Höhe der Hecken

Zustand- Rasen

Moos & Staunässe

Unkrau

Braune Flecken

Zustand der

Wege & Terrassen

Moos in Fugen

Schäden an Fugen

und Platten

Schäden durch

Wurzeln

Lage der Gewässer

Zustand

des Gewässers

Algenbefall

Bewuchs,
Bedrohung durch hohe bäume im Wohngebiet,

präventive Maßnahmen im Garten
präventive Massnahmen im Garten

Fach- und Rechtsfragen zu
Bäumen
-Überhang von
Zweigen, eindringende Wurzeln, Laubfall,
Grenzbäume
,
Grenzabstände

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